Hinweise zur Zuzahlung
Stand Juni 2018
Was muss ich bezahlen, wenn ich chronisch krank bin?
Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Hat man im Laufe eines Jahres Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man für den Rest des
Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.
Wie hoch ist die jährliche Belastungsgrenze?
Die Belastungsgrenze für nicht chronisch Kranke beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen.
Wie wird die Belastungsgrenze ermittelt?
Die Bruttoeinnahmen des Versicherten und von weiteren, im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen werden zugrunde gelegt.
Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für eine vollständige Befreiung?
Die Befreiung ist im Sozialgesetzbuch nach §61 geregelt. Sie betrifft die Zuzahlung zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln:
Bis zu zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens muss als Zuzahlung geleistet werden. Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Hat man im Laufe eines Jahres
Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.
Bestellung
Anschrift
Trifels-Apotheke
Im Wasgau-Center
Landauer Str. 37
76855 Annweiler
Telefon
06346 308830
Fax
06346 3088325
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8.00 - 19.00h
Sa 8.00 - 13.00h
Notdienst-Service
Zum Notdienstplan